In meiner Arbeit orientiere ich mich am Menschenbild der Transaktionsanalyse. Ich lege Wert darauf, mein Gegenüber mit seinen Vorlieben und Abneigungen zu respektieren.
Jeder Mensch hat Wert und Würde. Ich mag nicht immer seine Meinungen und Handlungen schätzen, jedoch respektiere ich die Erfahrungen, die er/sie auf seinem individuellen Lebensweg gemacht hat.
Dies ermöglicht ihnen, zu lernen und sich zu entwickeln.
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Menschen können Entscheidungen treffen
Jeder Mensch trägt die Folgen seiner Entscheidungen. Übernimmt er die Verantwortung dafür, kann er innerhalb seiner Möglichkeiten, seine Potentiale nutzen. Entwicklung, Wachstum und
Verbesserungen werden möglich.
Die Standesregeln der Schweizer Gesellschaft für Transaktionsanalyse (SGTA/ASAT) basieren auf den Ethischen Richtlinien der Europäischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (EATA). Sie regeln
das Verhalten der Mitglieder der regionalen Gesellschaften, die sich auf die Transaktionsanalyse berufen und sie in ihrer Berufspraxis anwenden (siehe auch vollständige Standesregeln der
SGTA/ASAT, September 2012, www.sgta.ch).
TA-Praktiker/innen halten sich in der Ausübung ihres Berufes an die gesetzlichen Vorgaben des Landes und des Kantons in dem sie praktizieren. Es gelten das Zivil- und Obligationenrecht.
Generelle berufsethische Richtlinien:
- TA-Praktiker/innen respektieren die Würde eines jeden Menschen und das Recht auf Eigenbestimmung, physische und psychische Stabilität, Sicherheit und achten auf Gegenseitigkeit
- In diesem Sinn verpflichten sich TA-Praktiker/innen, jedem Klienten/jeder Klientin die bestmöglichen Leistungen zukommen zu lassen und so zu handeln, dass sie ihnen weder willentlich noch
durch Nachlässigkeit Schaden zufügen
- Die ethische Anwendung der Transaktionsanalyse verlangt eine vertraglich geregelte Beziehung zwischen TA-Praktiker/in und Klient/Klientin
- TA-Praktiker/innen nützen Klienten/Klientinnen in keiner Weise aus, insbesondere nicht in finanzieller und persönlicher Hinsicht. Allen TA-Praktiker/innen ist es untersagt, im beruflichen
Umgang irgendwelchen Druck auszuüben, politisch zu indoktrinieren, bezüglich Rasse, Religion oder Geschlecht zu diskriminieren oder sexuelle Beziehungen zu unterhalten. Solche Verhaltensweisen
sind schädlich und werden als schweres berufliches Vergehen betrachtet
- Die professionelle Beziehung zwischen TA-Praktiker/innen und ihrer Klienten/Klientinnen ist durch den Zusammenarbeitsvertrag definiert und wird mit der Erfüllung oder Auflösung des Vertrags
beendet. Professionelle Verpflichtungen bleiben jedoch auch nach Erfüllung oder Auflösung des Vertrages bestehen. Sie betreffen folgende Punkte:
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- die Respektierung der vereinbarten Vertraulichkeit (Schweigepflicht)
- die Vermeidung einer Ausbeutung der vergangenen Beziehung
- der Schutz aller Angaben des Klienten/der Klientin. Dies gilt auch im Falle eines Unfalls oder beim Ableben der TA-Praktiker/in
- TA-Praktiker/innen sind verpflichtet, sich in ihrem Anwendungsbereich fortzubilden, sowohl durch individuelles Studium, wie durch den Besuch von Kursen, Konferenzen oder ähnlichen
Veranstaltungen. Sie müssen sich ebenfalls auf dem Laufenden halten bezüglich der Interessen der Gesellschaft für Transaktionsanalyse